
Partner werden
Als selbstständiges Transportunternehmen für uns fahren
Wir vergeben unsere Aufträge ausschließlich an selbstständige Transportunternehmen mit eigener Gewerbeanmeldung und eigenem Fahrzeug. Ein Arbeitsverhältnis entsteht dadurch nicht: Sie entscheiden selbst, welche Aufträge Sie annehmen, und rechnen als eigenes Unternehmen mit eigener Rechnung ab.
So läuft die Aufnahme
Bewerbung senden
Sie füllen das Formular aus. Es genügen Ihre Grunddaten, Fahrzeuge und das Einsatzgebiet.
Rückmeldung in zwei Werktagen
Wir prüfen die Angaben und rufen Sie an. Erst danach fragen wir die Unterlagen ab.
Rahmenvertrag und erster Auftrag
Nach Prüfung schließen wir einen Rahmenvertrag. Jeder Einzelauftrag wird in Textform vergeben und von Ihnen bestätigt.
Ihre Bewerbung
Pflichtfelder sind mit einem Stern gekennzeichnet. Unterlagen fragen wir erst nach dem ersten Gespräch ab.
Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zum Zweck der Bewerbungsprüfung zu. Weitere Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.
- Angemeldetes Gewerbe und eigene Steuernummer
- Eigenes Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand
- Erlaubnis nach § 3 GüKG bei Fahrzeugen über 3,5 t
- Smartphone für Auftragsannahme und Statusmeldungen
- Zuverlässige Erreichbarkeit in den zugesagten Zeiten
- Wir schließen keine Arbeitsverträge und beschäftigen niemanden im Fahrdienst.
- Sie treten als eigenständiges Unternehmen auf und stellen uns Ihre Leistung in Rechnung.
- Sie führen Ihre Aufträge mit eigenem Fahrzeug und in eigener Organisation aus.
- Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen führen Sie selbst ab.
- Sie entscheiden frei, welche Aufträge Sie annehmen – es gibt keine Weisungsbindung.
Die Vergütung wird individuell je Auftrag vereinbart. Maßgeblich sind Strecke, Fahrzeugklasse, Zeitfenster und Auftragsumfang. Sie erhalten den Betrag vor Fahrtantritt genannt und können den Auftrag annehmen oder ablehnen.
Bei regelmäßiger Zusammenarbeit vereinbaren wir feste Sätze für wiederkehrende Strecken. Wartezeiten werden ab der sechzehnten Minute gesondert vergütet. Eine Vermittlungsgebühr fällt nicht an, ebenso keine Anmelde- oder Bereitstellungskosten.
