Zusammenarbeit
Auftragsvergabe an selbstständige Unternehmen
Die Foodurell GmbH beschäftigt niemanden im Fahrdienst. Wir nehmen Aufträge als Generalunternehmer an und vergeben die Ausführung an selbstständige Transportunternehmen. Diese Seite erläutert, wie diese Zusammenarbeit ausgestaltet ist.
Was wir vergeben und was wir nicht anbieten
Wir vergeben einzelne Touren und wiederkehrende Tourenpakete an Unternehmen, die Transportleistungen gewerblich anbieten. Wir bieten keine Arbeitsverhältnisse an, weder befristet noch unbefristet, weder in Vollzeit noch als geringfügige Beschäftigung. Wer eine Anstellung als Fahrer sucht, ist bei uns an der falschen Stelle. Wer ein eigenes Transportunternehmen führt oder gründen möchte, findet bei uns laufend Aufträge.
Diese Unterscheidung ist für beide Seiten wesentlich. Sie bestimmt, wer die Verantwortung für die Ausführung trägt, wer die Betriebsmittel stellt, wer die Preise verhandelt und wer Steuern und Abgaben abführt.
Merkmale der Zusammenarbeit
Eigenes Unternehmen
Unsere Partner verfügen über eine eigene Gewerbeanmeldung, eine eigene Steuernummer und, soweit erforderlich, eine Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz. Sie treten am Markt unter eigenem Namen auf.
Eigene Betriebsmittel
Fahrzeug, Kraftstoff, Versicherung und Arbeitsgerät stellt der Partner selbst. Wir halten keinen eigenen Fuhrpark für die Ausführung der Touren vor.
Freie Annahmeentscheidung
Jede Tour wird angeboten, nicht zugewiesen. Der Partner entscheidet ohne Begründung und ohne Nachteil, ob er einen Auftrag annimmt. Eine Annahmepflicht besteht nicht.
Eigene Zeit- und Wegeplanung
Innerhalb des mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitfensters plant der Partner Reihenfolge und Fahrweg selbst. Es gibt keine Dienstpläne, keine Anwesenheitspflicht und keine Weisungen zur Arbeitszeit.
Mehrere Auftraggeber
Unsere Partner arbeiten für weitere Auftraggeber. Ein Wettbewerbsverbot oder eine Ausschließlichkeitsbindung vereinbaren wir nicht.
Abrechnung per Rechnung
Der Partner stellt seine Leistung in Rechnung und weist die Umsatzsteuer selbst aus. Es gibt keine Lohnabrechnung, keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben, weil kein Arbeitsverhältnis besteht.
Ablauf einer Vergabe
Wir nehmen den Auftrag des Kunden an, kalkulieren ihn und bieten die Tour anschließend einem geeigneten Partner an. Das Angebot nennt Abhol- und Zustelladresse, das Zeitfenster, die Sendungsdaten und die Vergütung. Nimmt der Partner an, bestätigt er dies in Textform nach § 126b BGB. Damit ist der Einzelauftrag zustande gekommen; eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich.
Nach der Ausführung stellt der Partner seine Rechnung. Wir prüfen sie gegen den vergebenen Auftrag und zahlen innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels. Jeder Schritt – Angebot, Annahme, Ausführung, Rechnung – ist im Auftrag dokumentiert und bleibt nachvollziehbar.
Was wir nicht vereinbaren
- keine Anwesenheitspflicht und keine Dienstpläne
- keine Weisungen zu Arbeitszeit, Pausen oder Urlaub
- keine Pflicht, Aufträge anzunehmen
- keine Ausschließlichkeit und kein Wettbewerbsverbot
- keine Vorgabe, die Leistung persönlich zu erbringen – Unterbeauftragung ist zulässig
- keine Eingliederung in eine betriebliche Organisation der Foodurell GmbH
Vergütung
Die Vergütung wird je Auftrag vereinbart und richtet sich nach Strecke, Fahrzeugklasse, Zeitfenster und Umfang. Der Betrag wird vor Fahrtantritt genannt. Bei regelmäßiger Zusammenarbeit sind feste Sätze möglich. Wartezeit wird ab der 15. Minute mit 0,80 € je Minute ausgeglichen. Eine Vermittlungsgebühr oder Anmeldekosten erheben wir nicht.
Sie führen ein Transportunternehmen?
Dann senden Sie uns Ihre Angaben über die Bewerbungsmaske. Wir prüfen Gewerbeanmeldung, Versicherung und Fahrzeugausstattung und melden uns mit den Bereichen, die zu Ihrem Einsatzgebiet passen.
